Im Vertrag werden die Regelungen und Bedingungen für das Darlehen beschlossen, welche auf dem gegenseitigen Einverständnis beider Parteien beruhen.
Der Darlehensgeber verpflichtet sich durch die Unterzeichnung des Vertrags zur Bereitstellung des jeweiligen Darlehens und der Darlehensnehmer zur Rückerstattung des Darlehens und der daraus entstehenden Kosten wie Zinsen, Tilgungen, Gebühren usw.
Zu den weiteren Verpflichtungen des Nehmers gehört die Bereitstellung gewisser finanzieller Sicherheiten für die Risikominimierung des Kreditgebers.
Hier kann der Darlehensnehmer Sachen zur Sicherheit an den Geber übereignen oder sogar eigene Forderungen von Grundschulden abgeben, um im Falle negativer Liquidität einen anderen Geldwert bereitstellen zu können
Für den geregelten Ablauf eines Darlehensvertrags wird immer eine zeitliche Begrenzung gesetzt, die dem Darlehensgeber die Möglichkeit gibt, mit der Rückzahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu rechnen. Im Gegenzug erhält der Darlehensnehmer dadurch die Verpflichtung, das Darlehen samt anfallenden und vorher festgelegten Kosten in diesem Zeitraum zu begleichen, wobei er dies natürlich monatlich, jährlich oder bei Ende der Vertragslaufzeit im Ganzen erledigen kann.
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